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Jagd - Massaker in Wald und Flur
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Bilder eines blutigen Hobbys
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Der Lusttöter
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Landtagsabgeordneter Vocke ein Lusttöter?
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pdf download: Ist Landtagsabgeordnter Vocke ein Lusttöter? [350 KB]
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Zwangsbejagung ade! Banner anklicken

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Zwangsbejagung ade!
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte bereits 1999 fest, dass es weder mit dem Eigentumsrecht, noch mit dem Diskriminierungsverbot, noch mit der Vereinigungsfreiheit vereinbar ist, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Grundstückseigentümer, die ihre Fluren nicht bejagen lassen wollen, sollten sich daher schleunigst gegen dieses Unrecht zur Wehr setzen, indem sie bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag auf Ruhen der Jagd stellen.
Musterantrag auf Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaftwww.zwangsbejagung-ade.de
Schluss mit der Hobbyjagd auf Grundstücken gegen den Willen der Grundeigentümes!
Immer mehr Grundstückseigentümer möchten ihre Grundstücke nicht länger den Jägern zur Ausübung ihres blutigen Hobbys überlassen. Doch nur mit bloßen Absichtserklärungen ist es leider nicht getan. Damit aber auch in Deutschland die Menschenrechte in dieser Angelegenheit respektiert werden, gilt es Behörden, Gerichte und nicht zuletzt den Gesetzgeber von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch hierzulande in geltendes Recht umzusetzen ist!
Nachdem der Gerichtshof im Jahr 2007 erneut entschieden hat, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen zu dulden (Urteil vom 10.07.2007 – Gesuch 2113/04 - Schneider ./. Luxemburg), ist es an der Zeit, Kräfte zu bündeln und möglichst viele Klageverfahren auf den Weg zu bringen.
Lesen Sie dazu: Musterklage vor Verwaltungsgericht 2007 Klageschrift (pdf-download)
Weitere Informationen: Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte Der Jagdzwang und die Menschenrechte Müssen Tierfreunde dulden, dass Jäger auf ihrem Grundstück schießen?
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Jagdzwang für Tierfreunde?
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Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht wurde am 7.12.2006 in dem ersten Grundsatzprozess um den Jagdzwang in Deutschland entschieden.
Das Urteil fiel in Abwesenheit der Kläger: Diese verließen bereits zu Beginn der Verhandlung den Gerichtssaal, nachdem ein Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter, der nach Aussagen der Klägerseite selbst Jäger ist, abgelehnt worden war. Mit seinem Urteil lehnte das Gericht lehnte die Klagen von zwei Grundstückseigentümern ab, die in ihren Wäldern die Jagd zehn Jahre lang ruhen lassen wollten.
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Ein Reh auf »Terra Nova«

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Wer hilft mit? Online-Proteste!
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Protest an das Verwaltungsgericht Würzburg
e-mail an den Bundespräsidenten
Protestschreiben an Landrat Zorn
Antrag auf Ruhen der Jagd unterstützen
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Bilder
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Bilder über "waidgerechtes" Töten von Tieren
Bildergalerie
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Schockierender Film:
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Ein Jäger hat ein Wildschwein angeschossen - der Film dokumentiert den grausamen, qualvoll langsamen Tod des Tieres. Mindestens sieben Mal schoss der über 80jährige Waidmann in den Körper des Wildschweines - nach einer Stunde war es immer noch nicht tot...
Anschauen auf Windows Media Player [7.981 KB]
Bericht des Filmers: (anklicken)
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