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Jagd - Massaker in Wald und Flur
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Bilder eines blutigen Hobbys
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Schockierender Film:
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Ein Jäger hat ein Wildschwein angeschossen - der Film dokumentiert den grausamen, qualvoll langsamen Tod des Tieres. Mindestens sieben Mal schoss der über 80jährige Waidmann in den Körper des Wildschweines - nach einer Stunde war es immer noch nicht tot...
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Bericht des Filmers: (anklicken)
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Der Lusttöter
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Bilder
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Bilder über "waidgerechtes" Töten von Tieren
Bildergalerie
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Zwangsbejagung ade! Banner anklicken

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Zwangsbejagung ade!
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte bereits 1999 fest, dass es weder mit dem Eigentumsrecht, noch mit dem Diskriminierungsverbot, noch mit der Vereinigungsfreiheit vereinbar ist, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Grundstückseigentümer, die ihre Fluren nicht bejagen lassen wollen, sollten sich daher schleunigst gegen dieses Unrecht zur Wehr setzen, indem sie bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag auf Ruhen der Jagd stellen.
Musterantrag auf Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaftwww.zwangsbejagung-ade.de
Schluss mit der Hobbyjagd auf Grundstücken gegen den Willen der Grundeigentümes!
Immer mehr Grundstückseigentümer möchten ihre Grundstücke nicht länger den Jägern zur Ausübung ihres blutigen Hobbys überlassen. Doch nur mit bloßen Absichtserklärungen ist es leider nicht getan. Damit aber auch in Deutschland die Menschenrechte in dieser Angelegenheit respektiert werden, gilt es Behörden, Gerichte und nicht zuletzt den Gesetzgeber von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch hierzulande in geltendes Recht umzusetzen ist!
Nachdem der Gerichtshof im Jahr 2007 erneut entschieden hat, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen zu dulden (Urteil vom 10.07.2007 – Gesuch 2113/04 - Schneider ./. Luxemburg), ist es an der Zeit, Kräfte zu bündeln und möglichst viele Klageverfahren auf den Weg zu bringen.
Weitere Informationen: Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte Der Jagdzwang und die Menschenrechte Müssen Tierfreunde dulden, dass Jäger auf ihrem Grundstück schießen?
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18.10.2009
"Keine Jagd auf meinem Grundstück!" Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich dagegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klagen waren am 14. November 2008 abgewiesen worden. Der Skandal: Mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger. Ein Urteil „im Namen der Jäger“also? Doch die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm den Anspruch von den ethischen Jagdgegnern ernst und prüfte gewissenhaft. Und er kam nun zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Hier klagt ein deutscher Grundstückseigentümer gegen die Jagd auf seinem Grund und Boden, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. “Die Aussetzung des Verfahrens ist für uns als großer Erfolg zu werten”, sagt einer der Kläger, Roland Dunkel vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt nämlich in seinem Beschluss u.a. aus: "Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."
Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg demnächst zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann werden die Kläger die Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewinnen und den Jägern auf ihren Grundstücken künftig den Zutritt untersagen können.
Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken
Mit einer positiven Entscheidung in Straßburg darf stark gerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits rechtsverbindlich für Frankreich und Luxemburg, dass Privatgrundstücke nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer bejagt werden dürfen.
Aussetzung der Verfahren ist ein großer Erfolg
„Die Aussetzung der Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg“, sagt der Rechtsanwalt der Kläger, Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst genommen und gewissenhaft geprüft hat“, so der Rechtsanwalt.
Verfahren sind für Bayern richtungsweisend
Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen die Kläger auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.
Jägerlobby macht auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt
Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) Schreiben persönlich an die Richter adressiert; jagende Juristen überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.
Lesen Sie dazu: Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
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