Startseite
»Der Lust-Töter«
Killing For Fun
Bildergalerie
Schockierender Film
Informationen über ein blutiges Hobby
»Tierschutz im Grundgesetz« und die Jagd
Zwangsbejagung verstößt gegen die Menschenrechte
Kommission für Jugendmedienschutz
Das Netzwerk der Jäger in Staat und Politik
Jagdbehörde ordnet Tiermassaker an - Chronik
Demonstrationen
Antrag auf Ruhen der Jagd
Prozess »Ruhen der Jagd«
Unterstützung des Antrags auf Ruhen der Jagd
online-Proteste
e-mail, Infos bestellen und Impressum

e-mail an den Bundespräsidenten

Betreff

Befreiung vom Jagdzwang - Dürfen sich Tierfreunde auf ihr Gewissen berufen?


Protest

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, unter Berufung auf das Grundrecht der Religions- und Gewissenfreiheit hatten Tierfreunde, die Inhaber eines Eigenjagdreviers sind, beantragt, auf ihren Grundstücken vom Jagdzwang befreit zu werden, weil sie das Töten von Tieren aus Gewissensgründen ablehnen. Als Tierschützer unterstütze ich den Antrag auf Ruhen der Jagd der Landwirte von Gut Terra Nova/Gut Greußenheim - siehe http://www.lusttoeter.de/antragaufruhenderjagd/index.html Am 7.12.2006 wurde der Antrag auf Ruhen der Jagd vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg verhandelt. Doch die Richter waren mehrheitlich Jäger. Kein Wunder, dass der Antrag abgeschmettert wurde! Wie ist es mit dem deutschen Rechtsstaat vereinbar, dass Richter in eigener Sache entscheiden? siehe http://www.lusttoeter.de/prozessruhenderjagd/index.html Außerdem: In der deutschen Verfassung ist der Tierschutz als Staatsziel festgeschrieben. Warum nimmt man darauf keine Rücksicht, wenn es um das Schächten von Tieren aus religiösen Gründen geht? Aber das Recht, aus religiösen und Gewissensgründen Tiere leben zu lassen, ist nicht geschützt? Zudem hatte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte bereits 1999 festgestellt, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückseigentümer gegen seinen Willen sein Eigentum bejagen lassen muss. Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Köhler, ist es mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz vereinbar, dass in Deutschland die Jagd auf Tiere als Liebhaberei und das Töten von Tieren als Freizeitbeschäftigung betrieben wird? Dürfen sich Tierfreunde auf ihr Gewissen berufen und somit das Töten von Tieren aus ihrem Grundeigentum ablehnen? Halten Sie es für rechtsstaatlich, dass ein Würzburger Gericht über die Klagen von Jagdgegnern durch Jäger als Richter entschieden wird?


Vorname
 
Nachname
 
Wohnort
 
E-Mail
 
Bemerkung
 


Nach oben

online-Protestschreiben

Protest an das Verwaltungsgericht Würzburg

e-mail an den Bundespräsidenten

Protestschreiben an Landrat Zorn

Protestschreiben an O. Rumpel, Untere Jagdbehörde

Antrag auf Ruhen der Jagd unterstützen

Zuordnung zu anderem Landratsamt

Zuordnung zu anderer Polizeistelle




Nach oben

Protest an das Verwaltungsgericht Würzburg / Protestschreiben an Landrat Zorn

Impressum