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Protest an das Verwaltungsgericht Würzburg

Betreff

Protest gegen Jagdzwang und das Urteil vom 7.12.2006


Protest

Sehr geehrte Damen und Herren, als Tierschützer unterstütze ich den Antrag auf Ruhen der Jagd der Landwirte von Gut Greußenheim. Unter Berufung auf das Grundrecht der Religions- und Gewissenfreiheit haben diese Tierfreunde beantragt, auf ihren Grundstücken vom Jagdzwang befreit zu werden, weil sie das Töten von Tieren aus Gewissensgründen ablehnen. Am 7.12.2006 wurde der Antrag auf Ruhen der Jagd vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg verhandelt. Doch gleich zu Beginn stellte sich heraus, dass das Gericht mehrheitlich mit Jägern besetzt war. Das ist ein Skandal! Ich protestiere dagegen, dass in Würzburg Jäger über den Antrag auf Ruhen der Jagd entscheiden durften! Wie ist es mit dem deutschen Rechtsstaat vereinbar, dass Richter in eigener Sache entscheiden? Ich protestiere dagegen, dass das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg in diesem Fall gegen die Grundrechte auf Gewissens- und Religionsfreiheit entschieden hat! Ich protestiere weiterhin dagegen, dass das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg dem Tierschutz, der bekanntlich als Staatsziel in unserer Verfassung verankert ist, nicht Rechnung trägt. Und ich protestiere dagegen, dass das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht Rechnung trägt, der bereits 1999 feststellte, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückseigentümer gegen seinen Willen sein Eigentum bejagen lassen muss.


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