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Prozess »Ruhen der Jagd«


Qualvoll durch Bauchschuss verendetes Wildschwein vor dem Verwaltungsgericht Würzburg



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An alle Tierfreunde

Liebe Tierfreunde,

der Ausgang der Verhandlung vom 7. Dezember 2006 ist Euch sicher mittlerweile bekannt.
mehr dazu: Tierschützer kämpfen vor Gericht gegen Jagdzwang
Der Rechtsstaat wurde zwar vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit, die mit vielen Journalisten anwesend war, zu Grabe getragen. Für das Anliegen des Tierschutzes war es jedoch ein großer Erfolg, weil jetzt auch dem letzten Blauäugigen aufgegangen ist, dass die Hintermänner in diesem Verfahren vor nichts zurückschrecken, um das berechtigte Anliegen der Tierschützer zu torpedieren.


 

Nicht nur die anwesenden bayerischen Medien berichteten, sondern auch TV- und Radiosender aus Spanien, Slowenien und weiteren europäischen Ländern



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Tierschützer kämpfen vor Gericht gegen Jagdzwang

7.12.2006

Erster Gerichtsprozess dieser Art in Deutschland:
Besitzer eines Eigenjagdreviers fordern das Ruhen der Jagd auf ihrem Grund und Boden


 


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Es ist der erste Prozess dieser Art, der in Deutschland begann, und man durfte gespannt sein, wie das Verwaltungsgericht in Würzburg darauf reagiert. Unabhängige Richter, gut ausgebildet und noch besser besoldet, hatten nun der Frage nachzugehen, ob dem ethischen Anliegen der urchristlichen Landwirte Rechnung zu tragen ist.

Die Kläger betreten mit ihrem Anwalt den Gerichtssaal. Die Zuhörerbänke sind bis auf den letzten Platz besetzt. Die Fernsehkameras laufen, die Journalisten machen sich erste Notizen. Die Richterbank ist noch leer. Brodelnde Spannung. Der Anwalt zieht seine Robe an. Die Filmaufnahmen werden beendet und das Gericht erscheint. Die Sitzung wird eröffnet.

Niemand weiß, dass der Anwalt der Kläger wenige Minuten zuvor eine ebenso geheime wie sensationelle Information erhalten hatte: Der Vorsitzende Richter Schäfer ist Jäger.


Skandal: Der Vorsitzende Richter ist Jäger!

Das führt dazu, dass nicht der Vorsitzende, sondern der Anwalt die Verhandlung eröffnet. Er bittet darum, ihm vorweg eine Frage zu gestatten: „Ist einer der Richter Jäger?“ Am Richtertisch macht sich Unwillen breit. Was den Anwalt dies wohl angehe, meint der Vorsitzende. Die Antwort kommt prompt: „Sehr viel, Herr Vorsitzender: Der zentrale Punkt dieses Rechtsstreits besteht in der ethischen Bewertung der Jagd. Wenn einer von Ihnen Jäger ist, hat er sich bereits gegen die Ethik der Kläger entschieden und kann deshalb hier nicht mehr als Richter amtieren. Wenn Sie mir die Antwort auf meine verständliche Frage verweigern, muss ich Sie ja schon allein deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen.“

Der Mann am Richtertisch wird unsicher. Der Anwalt bittet um die Protokollierung seiner Frage. Der Richter weicht ihm aus und diktiert ins Protokoll: „Der Rechtsanwalt der Kläger fragt, ob das Gericht unbefangen sei.“ – „Nein, fährt ihm der Advokat dazwischen: Ich habe gefragt, ob Sie Jäger sind!“ Jetzt erregt sich einer der Beisitzer: „Wir machen hier kein Wortprotokoll, Herr Rechtsanwalt.“ – „Doch Herr Richter, was ins Protokoll kommt, bestimme in diesem Fall ich, da ich einen formellen Ablehnungsantrag gestellt habe, der wörtlich aufgenommen werden muss, also bitte schreiben Sie!“
Der Vorsitzende fügt sich und übernimmt den Wortlaut des Anwalts. Die Luft im Gerichtssaal ist bleihaltig wie bei einer Treibjagd. Diesmal ist der Jäger in der Richterrobe der Getriebene. Das Gericht verlässt den Saal, um sich zu beraten. Nach kurzer Zeit erscheint es wieder und verkündet seinen Beschluss: Der Antrag, den Vorsitzenden für befangen zu erklären, wird als „rechtsmissbräuchlich“ abgelehnt. Ein unwilliges Raunen erfasst die Zuschauerreihen. Eine verständliche und berechtigte Frage soll Rechtsmissbrauch sein?

Hier entlarvte sich ein Gericht. Aber der Vorsitzende weiß noch nicht, was ihm weiter bevorsteht. Der Anwalt fasst jetzt nach und sagt ihm nun auf den Kopf zu: „Ich weiß, dass Sie Jäger sind und lehne Sie nunmehr deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit ab.“ Die Szene wird zum Tribunal - über einen Jäger in der Richterrobe. Das Gericht verlässt hektisch den Saal und kehrt nach fünf Minuten zurück, um einen neuen Beschluss zu verkünden: Auch dieser Antrag wird als „rechtsmissbräuchlich“ abgelehnt. Nur mit Hilfe des Etiketts „Rechtsmissbrauch“ war es möglich, einer inhaltlichen Entscheidung über die beiden Befangenheitsanträge auszuweichen.


Anwalt und Kläger verlassen den Gerichtssaal

Das war zuviel – auch für einen Anwalt, der schon vieles bei Gericht erlebt hatte. Er bat um Sitzungsunterbrechung, um sich mit seinen Mandanten zu beraten. Es hatte keinen Sinn mehr, vor diesem Gericht weiterzuverhandeln. Jetzt war klar, warum das Gericht den Klägern von vornherein vorgeschlagen hatte, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Man wollte den Fall so schnell wie möglich vom Tisch haben, doch die Kläger wollten ein ernsthaftes Verfahren, auf das sie sich sorgfältig vorbereitet hatten, eine mündliche Verhandlung wie sie die Prozessordnung vorschreibt, in der die Rechtsfragen offen und gründlich besprochen werden, um anschließend von einem ehrlichen Gericht beraten und entschieden zu werden. Doch damit war hier nicht mehr zu rechnen.

Die Richter warteten auf die Entscheidung der Kläger. Diese betreten erneut den Saal. Die Sitzung wird fortgesetzt. Der Anwalt erklärt: „Nach dem, was wir hier bisher erlebt haben, handelt es sich nicht mehr um eine ernsthafte Veranstaltung. Meine Mandanten und ich werden sich daran nicht weiter beteiligen.“ Sprach’s, packte seine Akten ein und verließ mit den Klägern den Ort, an dem der Rechtsstaat auf der Strecke blieb.

Die Richter konnten sich nun mit der Jagdbehörde ungeniert unterhalten und nach zwei Stunden das tun, was sie ohnehin vorhatten: Die Klage abzuweisen.


Qualvoll verendetes Wildschwein vor dem Gerichtsgebäude

Während die Alibiveranstaltung im Gerichtssaal ihren Fortgang nahm, war vor dem Gerichtsgebäude ein totes Wildschwein zu besichtigen. Es war tags zuvor durch einen Bauchschuss verwundet worden und 12 Stunden mit Todesqualen herumgeirrt, bis es auf dem Grundstück der Kläger zur Ruhe kam und starb. Die Verletzung wurde dem Tier ausgerechnet in einem Revier zugefügt, das vom Leiter der Würzburger Jagdbehörde, Oswald Rumpel, betreut wird.

Der qualvolle Tod dieses Wildschweins demonstrierte einmal mehr die Grausamkeit der Jagd. Nur ein Drittel der Tiere stirbt sofort, während der Rest angeschossen und verstümmelt flüchtet und qualvoll stirbt. Dennoch machen die Jäger in ihren Fachzeitschriften kein Hehl daraus, dass sie einer wahrhaft lustvollen Leidenschaft nachgehen, wenn sie die Waffe auf die Tiere anlegen und abdrücken. Die so genannten Hegeziele erweisen sich als oberflächliche und längst überholte Verbrämung. Nicht selten geht es nur mehr um eine Art Selektivtötung besonders stattlicher Tiere zur Erlangung von Hirschgeweihen und ähnlichen Trophäen. Und oft geht es nur um die Abknallerei brutaler Treibjagden, bei denen die Tierpopulationen nicht reguliert, sondern deren Sozialstruktur zerstört wird und explosionsartiges Anwachsen von Tierpopulationen sogar noch gefördert wird.


Das Ruhen der Jagd wird abgelehnt – zwei von drei Richtern waren Jäger

Es ist kein Wunder, dass sich der Vorsitzende Richter nicht fragen lassen wollte, ob er der Jägergilde angehört. Doch inzwischen wissen wir, dass es nicht nur um ihn ging. Es saß noch ein zweiter Jäger auf der Richterbank. Bei den drei Berufsrichtern, die in diesem Grundsatzverfahren entscheiden sollten, war die Mehrheit der Jäger im Beratungszimmer der Richter gesichert. Mit Waidmannsheil und Waidmannsdank wurde man sich schnell einig, mit aufmüpfigen Jagdgegnern kurzen Prozeß zu machen.

Man wählte den juristisch einfachsten Fluchtweg, um das Rechtsanliegen der Kläger nicht ernsthaft prüfen zu müssen: Man sprach ihnen von vornherein das Recht ab, sich überhaupt auf ihre ethisch-religiösen Einwände gegen die Jagd berufen zu können. Und warum? Weil nicht jeder der Kläger persönlich Eigentümer der Grundstücksflächen ist, sondern weil sie sich zu einer rechtsfähigen Gesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG zusammengeschlossen haben. Eine solche Gesellschaft könne sich nicht auf weltanschauliche und ethische Gesichtspunkte berufen. Ein reichlich fadenscheiniges Argument, denn die Kläger haben sich eben im Rahmen ihrer gemeinsam weltanschaulich-religiösen Zielsetzung zusammengetan, um ein landwirtschaftliches Anwesen nach bestimmten ethischen Gesichtspunkten zu führen, zu denen vor allem die Ablehnung der Tötung von Tieren zählt.


Der Prozess wird weitergeführt – wenn nötig bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zwei von drei Richtern waren Jäger und versuchten das Anliegen der urchristlichen Jagdgegner mit einem Blattschuss zu erledigen. Der Schuss hinterließ einen Knall, der den Richtern vermutlich noch länger in den Ohren klingen wird. Die Öffentlichkeit wurde hellhörig. Im Inland und ab heute auch im Ausland. Der Prozess wird weitergeführt, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der vor Jahr und Tag schon französischen Grundstückseigentümern bescheinigte, dass man aus Gewissensgründen gegen die Jagd sein kann. Es wird sich auch in Deutschland herumsprechen, wo höchste Gerichte zum wiederholten Male einem muslimischen Metzger bescheinigten, dass er unter Berufung auf seine Gewissensfreiheit Tiere schächten dürfe. Wenn das Grundgesetz einen Metzger schützt, der aus Glaubensgründen Tiere auf besonders grausame Weise töten will, dann schützt es erst recht einen Landwirt, der Tiere überhaupt nicht töten will.


Es geht um einen kulturellen Wandel: Frieden mit Natur und Tieren

Am Ende wird sich das sogar in Bayern herumsprechen, in einem Land der Schützenfeste und Papstempfänge, in einem Land, in dem Minister und Richter als Jäger zu einem Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier und den Rechtsstaat werden. Es geht längst um mehr als um diesen Prozess. Es geht um einen kulturellen Wandel. Der Frieden mit der Natur, den wir so dringend brauchen, setzt den Frieden mit den Tieren voraus. Sie sind unsere Verwandten, die uns in der Entwicklungsgeschichte des Lebens vorausgingen. Sie wollen von uns nicht umgebracht werden, sondern schauen zu uns auf und wollen mit uns Freundschaft schließen. Ihr und unser Leben fließt aus dem selben göttlichen Urquell allen Lebens. Wir haben es nicht geschaffen und dürfen es deshalb auch nicht zerstören. Es ist der selbe Atem, der sie und uns durchströmt, der Odem Gottes.



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Wer hilft mit? Online-Proteste!

Protest an das Verwaltungsgericht Würzburg

e-mail an den Bundespräsidenten

Protestschreiben an Landrat Zorn

Antrag auf Ruhen der Jagd unterstützen





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Ursache der Wildschwein-Misere: Die Jäger

Rechtzeitig zum Prozess um das Ruhen der Jagd kam ein Artikel in der Jägerzeitschrift PIRSCH, in dem die Jäger offen zugeben, dass sie selbst die Verursacher der "Wildschwein-Misere" sind:

Auszüge aus einem Kommentar von Hans-Joachim Duderstaedt in der Dezemberausgabe 2006 der Jägerzeitschrift PIRSCH


"Abschließend muss grundsätzlich die Frage erlaubt sein, was wir im Zusammenhang mit der Schwarzwildhege denn nun eigentlich wollen? Bei allen jagdlichen Freuden, die uns das Schwarzwildbeschert, sind wir leider nicht in der Lage - und zwar republikweit -, so mit den Sauen umzugehen, dass man von sozialbiologischstabilen Beständen sprechen könnte.
Trotz Schwarzwildringen, Hegegemeinschaften und Ähnlichem, die bedauernswerterweise häufig nur auf dem Papier funktionieren, kann wohl gegenwärtig kaum irgendwo der Nachweis einer nachhaltigen Altersklassenhege erbracht werden. Dazu gehören eine befriedigende Anzahl an Leitbachentypen und reifen Keilern (ab 5 Jahre). Wo bleibt die Verpflichtung nach § 1 BJG zur Hegepflicht?
Unsere Schwarzwildbestände sind (oder waren sie?) hoch, sozialbiologisch desorganisiert, in ihrer Struktur eher "Kindergärten"! Der Begriff asozial ist wohl am treffendsten, denn die Sozialstrukturen sind zerstört.
Reife Keiler sind die seltene Ausnahme, "Kinder gebären Kinder" und die damit provozierte Verzwergung der Bachen schreitet dramatisch fort.
Wir Jäger (!) haben dabei zudem einen Schwarzwildbestand geschaffen, der höchst anfällig ist."

"Den Nimbus, der um diese alten Bassen schwebt, haben wir Jäger geschaffen. Seine Schläue, Urigkeit und Unberechenbarkeit haben ihn für viele Jäger zur begehrtesten Beute in unseren Wäldern und Revieren werden lassen."  


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7.12.2006: Berichte vom Prozess »Ruhen der Jagd«

Bericht/Interview Bayern 1 – „Mittags in Mainfranken“, 7.12.2006 (Auszug):

Verwaltungsgericht Würzburg heute früh - Andrang wie selten. Viele Fernsehkameras und Mikrofone. Was auf dem Programm stand, interessiert Tierschützer und erst recht Jäger weit über Unterfranken hinaus. Landwirte mit großen Flächen und eigenem Jagdrevier in den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart haben bei ihren Landratsämtern beantragt, die Jagd für 10 Jahre ruhen zu lassen. Sie stehen der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben nahe oder gehören ihr an und halten Tiere für ihre Geschwister.

Es hätte von den juristischen Fragen her ein sehr spannender Prozess werden können. Die Kläger berufen sich da z.B. auf Art.4 des Grundgesetzes. Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer: „Wir wissen alle, dass man aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern kann. Also muss es doch eigentlich erst recht möglich sein, den Kriegsdienst gegen die Tiere in Feld und Flur zu verweigern. Darüber wollen wir heute Vormittag ausführlich verhandeln.“ Aber das wurde nichts. Noch bevor man zur Sache kommt, fragt Rechtsanwalt Dr. Sailer, ob einer der Richter Jäger ist. Die Frage wird nicht beantwortet, Befangenheitsantrag wird abgelehnt. Dann sagt der Anwalt, er wisse genau, dass der Vorsitzende Richter zur Jagd geht. Deswegen lehne er ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Auch der Antrag wird als rechtsmissbräuchlich abgelehnt. Daraufhin packt Dr. Sailer ein, für ihn sei das keine ernsthafte Veranstaltung mehr, das Urteil stehe offensichtlich schon fest. Er geht und mit ihm die Kläger und etwa 100 Sympathisanten.

Draußen vor der Tür ein totes Wildschwein auf einer Karre. Ermordet, sagen die Tierschützer, im Revier des zuständigen Beamten aus dem Landratsamt Würzburg, sei der Keiler durch Bauchschuss schwer verletzt worden und habe sich dann noch etwa 12 Stunden dahingeschleppt bis ins Revier von Gut Greußenheim, wo seit Jahren nicht mehr geschossen wird. So sehe Jagd aus.

Und im Gerichtssaal drin war die merkwürdige Situation, sehr seltene Situation, dass man ohne den Kläger verhandelt, nur noch mit den Behördenvertretern. (...) 
Bayern 1, Mittags in Mainfranken, 7.12.2006 (Auszug):
Tierschützer klagen erfolglos

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am Donnerstag den Antrag zweier Grundstücksbesitzer abgelehnt, in ihren Revieren die Jagd für zehn Jahre ruhen zu lassen. Die der Glaubensgemeinschaft "Universelles" Leben nahestehenden Grundbesitzer wollten in ihren Waldstücken bei Greußenheim (Landkreis Würzburg) und im Triefensteiner Wald (Landkreis Main-Spessart) die Jagd auf Wildschweine und Rehe für zehn Jahre aussetzen. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Doch diese Begründung wollte das Gericht nicht anerkennen: Auf ihr Gewissen könnten sich die Revierinhaber nicht berufen - schließlich seien sie im Verfahren als GmbH aufgetreten und nicht als sogenannte "natürliche Personen". (...)
- Das umstrittene Urteil wurde übrigens in Abwesenheit von Klägern und Klägeranwalt verkündet. Diese hatten den Prozess als "nicht ernst zu nehmende Veranstaltung" bezeichnet und den Verhandlungssaal gemeinsam mit den Mandanten und etwa 100 Sympathisanten im Publikum verlassen. Grund: Ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden, der selbst zur Jagd gehe, wurde abgelehnt. Juristen gehen davon aus, dass der Rechtsstreit durch alle Instanzen geht, vielleicht sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
http://www.br-online.de/bayern1/regionen/mainfranken/index.shtml 
Bayerischer Rundfunk, Bayern heute, 7.12.2006 (Auszug):
Keine Schonzeit für Wildtiere

Mit einem toten Wildschwein haben Tierfreunde heute vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gegen das in ihren Augen "barbarische Morden" durch Jäger protestiert. Doch das Gericht ließ sich davon nicht beeindrucken und lehnte die Klagen von zwei Grundstückseigentümern ab, die in ihren Wäldern die Jagd zehn Jahre lang ruhen lassen wollten.

Das Urteil fiel in Abwesenheit der Kläger: Die hatten bereits zu Beginn der Verhandlung den Gerichtssaal verlassen, nachdem ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden, der nach Aussagen der Klärgerseite selbst Jäger ist, abgelehnt worden war. Vor Gericht wollten die beiden Kläger durchsetzen, dass in ihren Wäldern bei Greußenheim (Landkreis Würzburg) und im Triefensteiner Wald (Landkreis Main-Spessart) die Jagd auf Wildschweine und Rehe für zehn Jahre ausgesetzt werden solle. Dabei beriefen sich die Kläger auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit - eine Begründung die das Gericht allerdings nicht akzeptierte, denn schließlich würden die Revierinhaber als GmbH auftreten und nicht als so genannte natürliche Personen. (...)
Es wird davon ausgegangen, dass der Prozess mit dem erstinstanzlichen Urteil noch lange nicht abgeschlossen ist. Juristen gehen davon aus, dass wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen ein Gang durch alle Instanzen möglich ist - vielleicht sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0612/07-vgwuerzburg/index.xml  


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Urchristentum: Friede mit Tieren und Natur

Urchristentum: Jesus kam nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere

Wer die urchristliche Lehre kennt und an sie glaubt, der weiß, dass Jesus von Nazareth nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere kam. Das war den ersten Christen, die mit Jesus von Nazareth lebten und ihm unmittelbar nachfolgten, auch bewusst. Viele von ihnen hörten auf, Fleisch zu essen und lebten vegetarisch – in apokryphen Schriften wird dies von mehreren Aposteln und bekannten Lehrern des frühen Christentums berichtet. Nur in der herkömmlichen Bibel ist darin wenig bis nichts zu finden.


 


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Als aus dem Christentum unter Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert eine Staatsreligion wurde, zogen römische Bräuche in die Organisation ein, die sich nunmehr Kirche nannte, die Rücksichtnahme auf die Tiere ging verloren und der Vegetarismus wurde geächtet.
Als Ende des 4. Jahrhunderts Hieronymus im Auftrag des Papstes eine einheitliche Bibelübersetzung herausbrachte, die bis heute die Grundlage des Evangeliums blieb, wurde vieles unterschlagen, weshalb Hieronymus schon damals fürchtete, später als Fälscher bezeichnet zu werden. Eine der wichtigsten Verfälschungen des frühchristlichen Glaubens räumt er indirekt selbst ein. In einem Brief an einen seiner Glaubensgenossen schrieb er: „Der Genuss des Tierfleisches war bis zur Sintflut unbekannt, aber seit der Sintflut hat man uns die Fasern und die stinkenden Säfte des Tierfleisches in den Mund gestopft... Jesus Christus, welcher erschien als die Zeit erfüllt war, hat das Ende wieder mit dem Anfang verknüpft, sodass es uns jetzt nicht mehr erlaubt ist, Tierfleisch zu essen.“



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Die Urchristen von heute leben vegetarisch und setzen sich aktiv für Tiere ein

Wie viele der ersten Christen vor 2000 Jahren, leben auch die Urchrsiten von heute vegetarisch. Darüber hinaus wurden sie inzwischen zu Tierschützern von internationalem Ruf.


 

Ein Reh auf »Terra Nova«



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Das Herzstück ihrer Aktivitäten zugunsten der Mitgeschöpfe der Menschen entfaltet sich in der Umgebung von Würzburg: Landwirte taten sich zusammen, um ökologischen Landbau in der Form eines wirklich friedfertigen Landbaus zu betreiben – ohne Nutztierhaltung und Tierschlachtung. Im Gegenteil: Soweit es ihnen möglich ist, nehmen sie Rinder und andere Tiere bei sich auf, um sie vor der Folter in den Massentierställen und in den Schlachthäusern einer barbarischen Fleischproduktion zu bewahren. Und in Zusammenarbeit mit einer Umweltstiftung wurden rings um den Hof dieser Landwirte umfangreiche landschaftskulturelle Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt, Feuchtbiotope angelegt, Bauminseln und kilometerlange Baumhecken gepflanzt. In dieser reich gegliederten Landschaft sind Freiräume und Rückzugsgebiete für Wildtiere entstanden. Diese Tiere sollen dort nicht gejagt und getötet werden, sondern leben dürfen in einer friedlichen Einheit zwischen Mensch, Natur und Tieren.


Den Jägern ist das friedliche Miteinander von Menschen und Tieren ein Dorn im Auge

Doch dieses urchristliche Werk entsteht in einer Welt, die sich zwar für fortschrittlich hält, aber den Nachkommen von Beutefängern aus der Frühgeschichte der Menschheit eine merkwürdige Herrschaft einräumt. Sie machen ihre Beute nicht um zu überleben, sondern weil ihnen die Jagd auf Tiere als Liebhaberei und das Töten von Tieren als Freizeitbeschäftigung Spaß macht. Sie üben ihre Herrschaft nicht nur von ihren Schusskanzeln in Feld und Wald aus, sondern auch von den Regierungsstellen dieses Landes. Früher waren es Fürstbischöfe und Herzöge, die das Privileg genossen, aus purer Lust die Tiere in Feld und Wald zu jagen und zu töten. Heute sind es die Ersatzfürsten mit Ministerwürden und ihr niederes Gefolge, das mit schweren Handfeuerwaffen in Deutschland jährlich 5 Millionen Wildtiere umbringt, Wälder und Wiesen mit 1500 Tonnen Blei vergiften, Hunderttausende von Hunden und Katzen erledigen und nebenbei auch ein paar Dutzend Menschen bei Unfällen oder Verbrechen mit Jagdwaffen. Obwohl nur 0,3 % der deutschen Bevölkerung dieser Freizeitbeschäftigung nachgeht, ist es bisher nicht gelungen, den Terror in Feld und Wald zu brechen. Ein noch von Hitlers Reichsjägermeister Hermann Göring installiertes Jagdrecht gilt in seinen Grundzügen bis heute: Auf jedem Quadratmeter Freiland muss gejagt werden, selbstverständlich nur aus lauteren Motiven - um den Artenreichtum der Tiere zu fördern und Überpopulationen zu vermeiden.


Wissenschaftliche Studien beweisen: Die Natur reguliert sich selbst

Zwar sind diese Rechtfertigungsversuche längst durch internationale Experten als Unsinn entlarvt. Das natürliche Gleichgewicht zwischen Flora und Fauna stellt sich weitgehend von selbst her, wenn der Mensch nicht ständig regulierend eingreift. Aber eine dumpfe Tradition hört nicht auf die Gesetze der Wildbiologie und der Ethik, sondern lässt sich ihr blutiges Vergnügen nicht nehmen. Bei Hubertusmessen, bei denen sich die Jäger nach getaner Arbeit treffen, werden die Jagdhörner durch Kirchenglocken verstärkt, werden die zur Strecke gebrachten Opfer der Jagdmassaker vor den Altären ausgebreitet und gesegnet. So erfahren die Waffenträger im grünen Loden eine letzte Legitimation von einer Kirche, die schon immer wusste, wie man Tod und Verderben predigt und anschließend in Weihrauch verhüllt.


Die Urchristen stellten für ihr Grundeigentum den Antrag auf Ruhen der Jagd

Angesichts solcher Traditionen, die katholisch aber nicht christlich sind, ist es nicht leicht, Tieren in Feld und Flur wieder eine friedliche Heimat zu schaffen, wie es die Urchristen auf ihren Feldern und in ihren Wäldern tun. Damit dort nicht mehr geschossen werden muss, beantragten sie, von der allgemeinen Jagdpflicht befreit zu werden, was nach dem Deutschen Jagdgesetz auch möglich ist, wenn auch normalerweise niemand davon Gebrauch macht. Ihr Antrag auf Ruhen der Jagd auf ihrem Gelände wurde ausführlich begründet und den Behörden vorgelegt. Wenigstens 10 Jahre soll auf einigen Hundert Hektar Land nicht mehr geschossen werden. Das erregte öffentliches Aufsehen. Kann es sein, dass die Eigentümer eines Jagdreviers ihre Hirsche und Rehe, ihre Wildschweine und Hasen einfach in Frieden leben lassen wollen? Das gab es noch nie. Doch die Urchristen meinten es ernst und beriefen sich nicht nur darauf, dass die Jagdruhe in einem relativ kleinen Gebiet die überregionalen Zusammenhänge von Naturschutz und Forstwirtschaft im Sinne des Jagdrechts gar nicht berührt. Sie machten darüber hinaus ein Grundrecht geltend, das in der deutschen Verfassung vorbehaltlos verbrieft ist: Das Recht, sich so zu verhalten, wie man es aus religiösen und ethischen Gründen für richtig hält.

Vor diesem Grundrecht muss nach der heutigen Verfassung in Deutschland sogar die Bundeswehr zurückweichen: Wer es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, Menschen zu töten, darf den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Da muss es doch erlaubt sein, auch den Kriegsdienst gegen die Tiere in Feld und Flur zu verweigern. Das wissen die Behörden auch. Doch im Gegensatz zu den Generälen, die sich an Kriegsdienstverweigerer gewöhnt haben, sind die Jägermeister dieses Landes noch nicht bereit, Jagdgegnern ihre Grundrechte zuzubilligen. Die Jagdbehörde in Würzburg geriet ins Schleudern. Man spielte zunächst auf Zeit und holte ein paar dürftige Stellungnahmen lokaler Behörden ein, um der Ablehnung der Jagdruhe wenigstens ein dünnes Mäntelchen fachlichen Vorgehens umzuhängen. Nach fast zwei Jahren war es endlich soweit, dass die Gerichte eingeschaltet werden konnten.



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Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr. Sailer

Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr. Sailer:

Jäger in der Richterrobe macht kurzen Prozess mit Jagdgegnern

Vor dem Verwaltungsgericht Würzburg wurde heute in dem ersten Grundsatzprozess um den Jagdzwang in Deutschland entschieden, dass sich Revierinhaber, die die Jagd ablehnen, nicht auf ihre Gewissensentscheidung berufen können sollen, wenn sie das Eigentum ihrer Grundstücksflächen in Form einer GmbH halten und nicht als natürliche Personen.

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat damit den denkbar einfachsten Fluchtweg gewählt, um das Rechtsanliegen der Kläger nicht ernsthaft prüfen zu müssen: Die juristischen Personen, die Eigentümer der beiden Jagdreviere sind, sollen sich nicht auf das Grundrecht aus Art.4 GG berufen können, weil die Garantie der freien Religionsausübung und der freien Gewissensentscheidung des Grundgesetzes nur natürlichen Personen zukomme. Die Gesellschafter und Geschäftsführer der beiden juristischen Personen sollen sich aber ebenfalls nicht auf ihre Gewissensentscheidung berufen können, weil sie nicht antragsberechtigt sind.

Dieses Ergebnis ist völlig unhaltbar: Zunächst schon allein deshalb, weil die GmbH & Co. KG der Kläger keine juristische Person, sondern eine Personengesellschaft ist und die Kommanditisten dieser Gesellschaft drei der Kläger sind. Und selbst wenn es sich um eine juristische Person handeln würde, müsste man ihr das Grundrecht aus Art.4 zuerkennen, weil sie gegründet wurde, um die religiöse Grundhaltung der Landwirte in einer bestimmten Rechtsform umzusetzen. Von der Wahl der Rechtsform kann die Zuerkennung also nicht abhängig sein. Es gibt zahlreiche Entscheidungen, in denen das Grundrecht aus Art.4 GG juristischen Personen aus dem kirchlichen Bereich zuerkannt wurde, weil sie damit den Glauben ihrer Mitglieder umsetzen, z.B. karitative Aktivitäten.

Im vorliegenden Fall taten sich mehrere Landwirte zusammen, um im Rahmen ihrer gemeinsamen weltanschaulich-religiösen Zielsetzung ein landwirtschaftliches Anwesen und bestimmten ethischen Gesichtspunkten zu führen, zu denen vor allem die Ablehnung der Tötung von Tieren zählt. Selbst wenn dieser Zusammenschluss in Form einer juristischen Person erfolgt wäre, könnte sich diese auf die Beachtung dieser ethischen Gesichtspunkte und der daraus resultierenden Verhaltensweisen ihrer Gesellschafter berufen, denn diese sind „ihrem Wesen nach“ auch auf juristische Personen „anwendbar“ (Art.19 Abs.3 GG).

Im übrigen überrascht dieses Ausweichen des Gerichts nicht: Als der Vorsitzende vom Anwalt der Kläger zu Beginn der Verhandlung darauf hingewiesen wurde, dass es im vorliegenden Verfahren um die ethische Bewertung der Jagd gehe und dass es deshalb für die Kläger wichtig sei zu erfahren, ob einer der Richter Jäger sei, wurde die Auskunft hierüber rundweg abgelehnt. Der Klägeranwalt lehnte daraufhin den Vorsitzenden ab. Dieser Ablehnungsantrag wurde als „rechtsmissbräuchlich“ abgeschmettert, um sofort weitermachen zu können und inhaltlich über die Frage der Kläger und die verweigerte Antwort des Gerichts nicht entscheiden zu müssen.

Daraufhin teilte der Anwalt dem Gericht mit, dass er definitiv wisse, dass der Vorsitzende Jäger sei und nunmehr deshalb Besorgnisse der Befangenheit gegen ihn geltend mache. Auch über diesen Antrag entschied das Gericht nicht inhaltlich, sondern lehnte ihn ebenfalls als „rechtsmissbräuchlich“ und damit unzulässig ab.

Unter diesen Umständen handelte es sich bei dem Gerichtsverfahren nicht mehr um eine ernsthafte Veranstaltung, weshalb der Anwalt und seine Mandanten dem Gericht erklärten, dass sie daran nicht weiter teilnehmen werden, da sich das Gericht längst gegen sie entschieden habe.

So war es dann auch, als das Gericht nach etwa zwei Stunden die Klagen abwies. Wie problematisch dies war, merkten die Richter offenbar, denn sie ließen die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Prozesses zu. Der Vorsitzende bemerkte noch, dass dieses Verfahren in letzter Instanz erst beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden werde.



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Ruhen der Jagd - Schreiben an alle Tierschützer

Schreiben der Landwirte von Gut Terra Nova - Gut Greußenheim an alle Tierschützer

24.11.2006

Liebe Tierfreunde,

am Donnerstag, den 7.12.2006, ist es endlich soweit: Der Antrag der Tierfreunde von Gut Terra Nova (vormals Gut Greußenheim) auf Ruhen der Jagd in ihrem Eigenjagdgebiet wird nach fast genau zwei Jahren erstmals von einer (hoffentlich) unbefangenen Instanz geprüft. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg in der Burkarderstraße 26 im Saal 1 findet am 7.12.2006 um 8.30 Uhr die mündliche Verhandlung statt.

Antrag auf Ruhen der Jagd


 

Die Tierfreunde von Gut Terra Nova haben für ihr Eigenjagdgebiet einen Antrag auf Ruhen der Jagd gestellt



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Der Antrag der Tierschützer von Gut Terra Nova war bisher vom Oberregierungsrat Kraus als Vorgesetzten des Jägers Oswald Rumpel im Landratsamt Würzburg und durch den Jäger Oberregierungsrat Dietze bei der Widerspruchsbehörde, der Regierung von Unterfranken, abgelehnt worden.

Das Gericht verhandelt gleichzeitig einen gleichlautenden Antrag der Firma Terra Forst und Feld GmbH für deren Eigenjagdrevier im Landkreis Main-Spessart, dem das gleiche Schicksal durch das Landratsamt Main-Spessart und die Regierung von Unterfranken beschieden war.

Am 7.12.2006 stehen sich vor Gericht zwei Welten gegenüber: Hier die Tierschützer, die sich der hohen Ethik des Jesus von Nazareth verbunden fühlen und Mensch und Natur in ihrer Gesamtheit achten. Sie berufen sich auf die Zehn Gebote Gottes und die Lehre des Jesus von Nazareth. Sie achten die gesamte Schöpfung Gottes und töten deshalb weder Mensch noch Tier. Die Antragsteller berufen sich auf unsere Verfassung, durch die niemand dazu gezwungen werden darf, Menschen oder Tiere umbringen zu müssen.

Auf der anderen Seite steht die Jägerlobby, vertreten durch die Behörden-Jäger im Landratsamt Würzburg und in der Regierung von Unterfranken. Diese vertreten eine Moral, die das Leben der Schöpfung Gottes in das Belieben gewaltbereiter Menschen stellt, die Freude daran finden, Lebewesen zu töten und dabei in Kauf nehmen, dass sehr viele auf schmerzvollste Weise zu Tode gequält werden. Für sie ist Gottes Schöpfung unvollkommen und muss durch Gewalt und Tötung von arg- und wehrlosen Geschöpfen korrigiert werden.

In einer Demokratie ist grundsätzlich denkbar, dass Menschen mit verschiedenen moralischen Standards nebeneinander herleben, solange der eine den anderen nicht stört. So wäre ohne weiteres denkbar, dass der, der Gewalt und Brutalität gegenüber Tieren ablehnt, seine friedliche Einstellung frei leben kann, weil dadurch niemandem Schaden zugefügt wird.

Dies jedoch versuchen die Befürworter von Gewalt und Blut gegen Tiere mit allen Mitteln zu verhindern. Warum? Sie sehen die alte Jägerlüge von der Notwendigkeit der Jagd in Gefahr, ganz zu schweigen von dem Märchen vom Jäger als „Naturschützer“. Mit diesem Märchen rechtfertigen die Tötungsbefürworter nämlich seit eh und je ihr blutiges Hobby. Und immer wieder fallen nicht nur unbedarfte Zeitgenossen, sondern auch kluge und studierte Menschen darauf herein.

Dabei glaubt von den Jägern selbst keiner an dieses Jägerlatein. Ein Blick in die einschlägige Jägerpresse oder die Internetforen macht dies schnell deutlich. Da liest man dann z.B. im Forum der Jagdzeitung Wild und Hund folgendes: „Die Natur kommt wahrscheinlich auch ohne menschliche Jagd zurecht, doch wir kommen mit der Natur oft mehr schlecht als recht zurecht. Erst mal geh ich doch nicht zur Jagd, weil ich Naturschützer, Artenschützer, Waldretter, Wildschadensverhinderer, Naturgenießer und Romantiker sein will. Zuerst geht es ums Beutemachen! Wenn da in der Folge von den anderen Dingen noch was Vernünftiges rauskommt, dann können uns Nichtjäger sicher leichter akzeptieren. Aber erzählen wir bitte den Nichtjägern keine Märchen!“ Jeder Jäger weiß also, dass es ohne Jagd geht. Aber das darf nicht bekannt werden.

Weil die Jagd üblicherweise im Verborgenen stattfindet, kann man unbedarfte Bürger offenbar immer wieder hinters Licht führen. Wie die Jagd in Wirklichkeit aussieht, wie brutal Tiere oft über Tage zu Tode gequält werden, wie sie mit dem Knüppel erschlagen werden, mit Schrot angeschossen, wie die Elterntiere abgeknallt werden und die Jungen elendiglich zugrundegehen, all dies erfährt der gutgläubige Bürger nicht. Er lässt sich durch das Wort „Hege“ blenden. Dabei bedeutet Hege nichts anderes als: Populationskontrolle durch Abknallen, also Selektivtötung. Dass dabei in Deutschland jährlich beiläufig neben über 5 Millionen Wildtieren auch 300.000 Katzen und 40.000 Hunde liquidiert werden, geht dabei ebenso unter, wie die offenbar unvermeidbaren mindestens 40 Toten und vielen Hundert verletzten Menschen, die den Jägerwaffen jährlich zum Opfer fallen.

Die Verwaltungsrichter in Würzburg werden sich entscheiden müssen, welcher Ethik und Moral sie den Vorzug geben. Dieser Moral der Selektivtötung, der Populationspolitik mit der Kugel, des Todeskampfes, der Lust am Töten – oder einer Moral, die Achtung hat vor der göttlichen Schöpfung, vor allem Leben, vor allem auch vor den Geboten Gottes.

Und wenn sie sich nicht entscheiden können, sollten sie wenigstens denen, die eine höhere Ethik und Moral auch für Tiere anstreben, nicht die Gewalt- und Tötungsethik der Tierfeinde aufzwängen.

Denn gerade dies versucht das Landratsamt Würzburg und die Regierung von Unterfranken: Die Tierschützer von Gut Terra Nova sollen auf ihrem Eigentum gezwungen werden, genauso brutal, blutig und unbarmherzig mit der göttlichen Schöpfung umzugehen, wie dies die Jägerlobby tut, nämlich nach deren Willkür Tiere abzuknallen, was nach dem Verständnis der Antragsteller eine schwere Sünde darstellt.

Es ist eigentlich erstaunlich, dass in einem so genannten christlichen Staat derjenige gegen den Staat die Gerichte anrufen muss, der anständig ist und Gewalt und blutiges Töten ablehnt, während der Staat für die eintritt, die Gewalt und Töten befürworten.

Es bleibt abzuwarten, ob die Verwaltungsrichter bereit sind, das traditionelle Lügengebäude der Jägerlobby zu durchschauen und sich auch dem politischen Druck zu widersetzen, der in Bayern von höchsten staatlichen Stellen ausgeübt wird. Mit Minister Sinner residiert nicht nur in der Staatskanzlei Edmund Stoibers ein Jäger, sondern auch in vielen anderen einflussreichen Positionen halten Jäger die Interessen der Jägerlobby hoch.

Es gibt in Deutschland sicher viele so genannte bejagbare Flächen, die aus tatsächlichen Gründen nicht bejagt werden, weil das Jagdgebiet für den reichen Eigentümer einfach zu groß ist, um jeden Quadratmeter bejagen zu können. Solange sich die Eigentümer aber im Prinzip zur Gewalt gegenüber Tieren bekennen, werden sie in Ruhe gelassen. Bekämpft werden die Antragsteller vor allem deshalb, weil sie Gewalt und Brutalität insgesamt ablehnen und mit guten Gründen die Überflüssigkeit der Jagd anprangern. Sie entlarven auch die konfessionell begründeten Ausreden vieler Jäger als unchristlich und haben sich damit den Zorn konfessioneller Amtsträger zugezogen, deren Einfluss in Bayern hinlänglich bekannt ist.



Die rechtlichen Argumente in dem Verfahren wurden in den Schriftsätzen der Parteien ausgetauscht. Der Antrag der Antragsteller ist nachzulesen unter www.lusttoeter.de. Sich mit den Argumenten der Behörden-Jäger in der Verwaltung auseinanderzusetzen, ist auf weiten Strecken eine Zumutung. Sie behaupten sinngemäß, wenn nicht gejagt wird, nähmen das Land, der Wald, die Wirtschaft und die Tiere Schaden. Da kommen dann solche „sachverständige Stellungnahmen“ zutage wie: Bei Ruhen der Jagd gebe es zu viele Wildschweine, die dann die Rehkitze gefährden (so ein Dr. Weigand), während ein Forstdirekter Thierfelder Angst hat, dass eben diese von den Wildschweinen gefressenen Rehkitze für die Bäume eine Gefahr darstellen. Und Frau Diethild Uhlich, eine selbsternannte Vogelschützerin, sieht Gefahren für die an „Waldränder angepassten Vogelarten“, wenn keine Tiere abgeknallt werden, übersieht dabei aber geflissentlich, dass die Tierschützer von Terra Nova in den vergangenen fünf Jahren über 30.000 Meter Waldrand äquivalent neu aufgeforstet haben.

Die Anzahl der hanebüchenen Argumente und Widersprüche der so genannten „Sachverständigen“ ließe sich beliebig fortsetzen. Bemerkenswert ist auch, dass die Stellungnahme langjährig erfahrener Forstleute, die den Antrag der Antragsteller befürworteten, einfach unter den Tisch gekehrt wurden. Schließlich handelt es sich bei sämtlichen Angaben der so genannten „Sachverständigen“ um durch nichts bewiesene reine Prognosen. Denn keiner von ihnen hat sich die Mühe gemacht, ein Gebiet aufzusuchen, in dem, wie beispielsweise in Italien oder in der Schweiz, die Jagd tatsächlich geruht hat.

Und eine Tatsache zeigt schließlich völlig unverblümt, dass es den Befürwortern der Jagd nur um das Ausleben niederster Instinkte geht: Jeder Fachmann kennt heute die Möglichkeit, Bestandskontrollen und Regulation durch empfängnisverhütende Mittel durchzuführen. Wer heute trotzdem noch der Selektivtötung das Wort redet, will töten, hinterrücks abknallen, das Blut wehrloser Geschöpfe spritzen sehen.

Und er muss sich mit der Aussage von Prof. Dr. Theodor Heuß, dem 1. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, auseinandersetzen, die lautet: „Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.“



Für die Landwirte vom Gut Terra Nova
Florian Fröschl und Georg Simon



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Qualvoll durch Bauchschuss verendetes Wildschwein vor dem Verwaltungsgericht Würzburg



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An alle Tierfreunde

Liebe Tierfreunde,

der Ausgang der Verhandlung vom 7. Dezember 2006 ist Euch sicher mittlerweile bekannt.
mehr dazu: Tierschützer kämpfen vor Gericht gegen Jagdzwang
Der Rechtsstaat wurde zwar vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit, die mit vielen Journalisten anwesend war, zu Grabe getragen. Für das Anliegen des Tierschutzes war es jedoch ein großer Erfolg, weil jetzt auch dem letzten Blauäugigen aufgegangen ist, dass die Hintermänner in diesem Verfahren vor nichts zurückschrecken, um das berechtigte Anliegen der Tierschützer zu torpedieren.


 

Nicht nur die anwesenden bayerischen Medien berichteten, sondern auch TV- und Radiosender aus Spanien, Slowenien und weiteren europäischen Ländern



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Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg 



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Bevor wir Euch anschließend einige Details der letzten Tage mitteilen, möchten wir uns für die vielen aufmunternden Zuschriften aus dem In- und Ausland und für die eindrucksvolle Unterstützung am 7.12.2006 im Gerichtssaal noch einmal ganz herzlich bedanken.

Ja, auch wir waren noch ganz schön blauäugig, als wir in unserem Informationsschreiben vom 24.11.2006 die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg am 7.12.2006 über unseren Antrag auf Ruhen der Jagd ankündigten und der Hoffnung Ausdruck gaben, dass unser Anliegen jetzt endlich von einer unbefangenen Instanz geprüft würde.



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Vorsitzender Richter als Jäger entlarvt!

Dabei hatte alles zunächst ganz harmlos begonnen. Zwar hatten, wie gesagt, in den bisherigen Verwaltungsinstanzen die schwarz-grünen Lodenträger den Ton angegeben, angefangen vom obersten Staatsjäger, Ministerpräsident Edmund Stoibers Staatsminister Eberhard Sinner, über den Oberregierungsrat Dietze von der Regierung von Unterfranken bis hin zum Sachbearbeiter Oswald Rumpel beim Landrat Waldemar Zorn in Würzburg und einigen der beigezogenen so genannten „Sachverständigen“.

Aber immerhin hatten es vor rund zwei Jahren einige beherzte Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in Ansbach gewagt, einer Massakeranordnung der Behördenjäger Einhalt zu gebieten.
lesen Sie dazu die Chronik: Versuchtes Massaker an Wildschweinen
Es bestand also Grund zur Hoffnung, dass der schwarz-grüne Lodenfilz vor der Tür des Gerichts Halt machen würde. Diese Hoffnung währte allerdings nur bis kurz vor der mündlichen Verhandlung am 7.12.2006. Vor dem Gerichtstermin brüstete sich nämlich ein Jäger im Hinblick auf die Verhandlung siegesgewiss mit dem Hinweis, dass ihre Interessen beim Gericht in guten Händen seien.

Rechtsanwalt Dr. Sailer, der uns vor Gericht vertrat, schwante Böses. Deshalb fragte er in der mündlichen Verhandlung Richter Ansgar Schaefer, der die Verhandlung jovial eröffnet hatte, ob denn einer der Richter Jäger sei. Richter Ansgar Schaefer verlor urplötzlich völlig die Fassung und lehnte kreidebleich die Antwort auf diese ihm wohl „ungehörig“ erscheinende Frage barsch ab. Es kam zu einem Wortwechsel zwischen Dr. Sailer und Richter Ansgar Schaefer, der damit endete, dass der Rechtsanwalt den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte.

Wie sehr der Jäger getroffen war, gab er kurz darauf zu erkennen: Nach kurzer Unterbrechung der Verhandlung verkündete das Gericht seine Entscheidung: Es entschied gar nicht über den Antrag des Rechtsanwalts, sondern bestrafte den unbotmäßigen Anwalt damit, dass sein Antrag als „rechtsmissbräuchlich“ schlicht ignoriert wurde. Das war ein Schlag unter die Gürtellinie. Wer es wagt, einen Richter danach zu fragen, ob er Jäger ist, begeht offenbar Majestätsbeleidigung. Oder, was noch viel schlimmer ist: Der Richter empfindet es als so anrüchig, als Jäger entlarvt zu werden, dass er dies auf jeden Fall geheimhalten möchte.



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Das Interesse der Medien war riesengroß 



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Gerichtsposse

Die Verhandlung war inzwischen in eine Posse umgeschlagen. Dr. Sailer stellte einen weiteren Befangenheitsantrag gegen Richter Ansgar Schaefer und sagte diesem jetzt auf den Kopf zu, dass er Jäger sei. In dem Disput um die Jägereigenschaft meinte Richter Ansgar Schaefer sinngemäß, wenn es um den Bau eines Schlachthofes ginge, könne ein Beteiligter ja auch nicht verlangen, daß in diesem Fall der Richter Vegetarier sei. Den Einwurf aus dem Publikum, aber er könne verlangen, dass der Richter kein Metzger sei, überhörte Richter Ansgar Schaefer geflissentlich.

Dass Richter Ansgar Schaefer und seine Beisitzer den zweiten Ablehnungsantrag ebenfalls als „rechtsmissbräuchlich“ verwarfen, also überhaupt nicht zur Kenntnis nahmen, war nach dem Verlauf der Verhandlung bis dahin keine Überraschung mehr. Die Sachbehandlung durch das Gericht stellt nach Meinung erfahrener Juristen eine außergewöhnliche Niveaulosigkeit dar, die nur dadurch erklärt werden kann, dass das Gericht völlig aus dem Konzept kam, weil zumindest einer der Jäger aufgeflogen war.

Dafür spricht auch, dass einige Tage später bekannt wurde, dass mindestens ein weiteres Mitglied des Gerichts ebenfalls Jäger ist. Offenbar waren sich die Maßgeblichen Entscheidungsträger der Schwäche der Argumente und ihrer rechtlichen Position bewusst, so dass sie es nicht darauf ankommen lassen wollten, die Sache durch unabhängige Richter entscheiden zu lassen.
Nachdem die Inszenierung aufgeflogen war, blieb Dr. Sailer und den Antragstellern gar keine andere Möglichkeit, als die weitere Teilnahme an dieser Farce abzulehnen. Rechtsanwalt Dr. Sailer erklärte Richter Ansgar Schaefer sinngemäß, es handele sich nicht mehr um eine ernsthafte Veranstaltung, weshalb er und seine Mandanten nicht weiter daran teilnehmen würden, da sich das Gericht längst gegen sie entschieden habe. Die Antragsteller verließen den Saal und mit ihnen die rund einhundert Zuhörer, die bis dahin das Schauspiel im Gerichtssaal verfolgt hatten.
Wie nicht anders zu erwarten, verkündete das Gericht unter Vorsitz des Jägers Ansgar Schaefer und vermutlich unter der Mitwirkung mindestens eines weiteren Jägers dann kurz darauf auch das bereits vorgefasste Urteil, in welchem der Antrag der Antragsteller zurückgewiesen wurde. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen zwar noch nicht vor, die bekannt gewordenen mündlichen Urteilsgründe liegen jedoch auf der Ebene der üblichen Argumentation des Jägerlateins.



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Totes Wildschwein vor dem Gerichtsgebäude

Vor dem Gerichtsgebäude gab es anschließend für die anwesenden Reporter und Kamerateams aus ganz Europa noch eine Lehrstunde über Ziel und Zweck der Jagd. Die Landwirte von Gut Terra Nova hatten ein totes Wildschwein mitgebracht, das sie am Tag zuvor auf ihrem Gebiet gefunden hatten. An das Gut Terra Nova grenzt ein Jagdgebiet an, welches zur Zeit vom Behördenjäger Rumpel des Landrats Waldemar Zorn selbst „bejagt“ wird. In diesem Bereich legt er große Futterstellen an, um Wildschweine anzulocken. Dann karrt er von überall her solche Schießer in das Revier, die Freude daran finden, endlich einmal unentgeltlich nach Herzenslust Tiere erschießen zu können, und die in Kauf nehmen, dass dabei angeschossene Tiere in stundenlangen Todesqualen und unvorstellbaren Leid verenden. So geschehen auch am Vortag vor der mündlichen Verhandlung.


 

Qualvoll durch Bauchschuss verendetes Wildschwein vor dem Verwaltungsgericht Würzburg



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Qualvoller Tod

Einer dieser Tierquäler hatte in der Nacht auf das Wildschwein geschossen. Das Geschoss hatte sich in den Bauch des Tieres gebohrt, dort die Eingeweide zerrissen, ohne das Tier gleich zu töten. Das schwer verletzte Tier muss sich unter qualvollsten Schmerzen fast eineinhalb Kilometer auf das Gebiet von Gut Terra Nova geschleppt haben, ehe es schließlich seinen Verletzungen erlag. Erst nach über 8 Stunden informierte der Mitarbeiter des Landrats Zorn die Landwirte von Gut Terra Nova über diese Untat.


 


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Töten als Hobby

Die Antragsteller hatten das Tier eigentlich auch deswegen in die mündliche Verhandlung mitnehmen wollen, um dem Gericht einmal zu demonstrieren, was Jagd wirklich bedeutet: Es ist eine Geisteshaltung, die Gefallen daran findet, einem arg- und wehrlosen Lebewesen heimtückisch aufzulauern, ihm dann ein großes Geschoss in den Leib zu jagen, durch das es mehr oder weniger schnell, zum Teil über Tage hinweg, elendiglich unter größten Schmerzen zugrunde geht. Jeder anständige Mensch wird sich vor solch einer Grausamkeit mit Ekel abwenden, und die Antragsteller hatten darauf gehofft, eine solch ethische Reaktion auch bei den Verwaltungsrichtern hervorrufen zu können. Sie konnten ja nicht wissen, dass ausgerechnet der Vorsitzende Ansgar Schaefer und möglicherweise noch einer oder mehrere Richter der Gruppe von Menschen angehört, die diesen Umgang mit Gottes Schöpfung als Hobby genießen.

Die anwesenden bayerischen Medien berichteten im übrigen über das Verfahren fast durchweg in ungewöhnlich sachlicher Form.
mehr dazu: Presseberichte vom Prozess »Ruhen der Jagd«
Offenbar waren sie, ebenso wie die ausländischen Journalisten, entsetzt über die Art und Weise, wie in Würzburg der Rechtsstaat mit dem Rechtsstaat wurde. Lediglich der umstrittene Mitarbeiter Toepfer der zum Konzern des Dr. Stephan von Holtzbrinck gehörenden Main Post musste pflichtschuldigst wieder die friedliche Ethik und Moral der Antragsteller verunglimpfen. Dort legt Toepfer nach Meinung von Kritikern ein gestörtes Verhalten an den Tag.



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Nicht nur die anwesenden bayerischen Medien berichteten, sondern auch TV- und Radiosender aus Spanien, Slowenien und weiteren europäischen Ländern



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Seltsames Würzburger Spektakel

Das Würzburger Spektakel rief bei so manchem Beobachter Erinnerungen wach.

Vielleicht hat der eine oder andere das in diesem Jahr erschienen Buch "Der Deutschland-Clan" von Jürgen Roth (1) gelesen, das den Untertitel trägt: "Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz"
Roth schreibt dort auf Seite 100 über Minsiterpräsiend Edmund Stoiber folgendes: "Der sorgt dafür," meint ein Insideranwalt, "dass die Richter in Bayern nicht aus dem Ruder laufen."

Und wer sich über das Benehmen des Gerichts unter Vorsitz des Jägerrichters Ansgar Schaefer wundert, dem sei die Lektüre des Buches „Halbgötter in Schwarz“ des bekannten Star-Anwalts Rolf Bossi (2) empfohlen.

Insgesamt verlief der 7. Dezember wohl doch nicht ganz so, wie es die schwarze Macht hinter den Lodenträgern gerne gehabt hätte. Die ausländischen Journalisten werden in den nächsten Tagen über mehrere hundert Fernsehsender die europäische Öffentlichkeit darüber aufklären, daß der Skandal um Bär Bruno in Bayern kein Zufall war, sondern unter anderem die Folge des gestörten Verhaltens der bayerischen Staatsregierung gegenüber einer Ethik und Moral von Nichtkatholiken, die Brutalität und Gewalt gegen Mensch und Tier ablehnen.


Buch-/Lesehinweise:

(1) Der Deutschland-Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Poltikern, Top-Managern und Justiz
Eichborn-Verlag 2006
ISBN 3-8218-5613-0

(2)
Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz - Deutschlands Justiz am Pranger. Eichborn-Verlag 2005ISBN 3-8218-5609-2Vom Unrechtsstaat zum Rechtsstaat



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Jäger-Moral

Die bisherige Behandlung des Antrags auf Ruhen der Jagd wirft sicher kein gutes Licht auf Ethik und Moral der Jäger. Auch die dumm-dreiste Art einiger Vertreter dieser Zunft lässt einen immer wieder unwillkürlich an die Aussage unseres ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss über die Jagd denken. Zur Ehrenrettung der Jäger sei allerdings gesagt, dass einige von ihnen in der Lage sind, ihr Tun durchaus richtig einzuschätzen. So schreibt einer von ihnen z.B. in einem Internet-Forum für Jäger folgendes:

„Ohne Zweifel steht die Jägerschaft derzeit noch hinsichtlich der Gesetzgebung und auch der Rechtssprechung gut, um nicht zu sagen sehr gut da! Um hier nicht zu provozieren, lasse ich hier mal offen, woran das liegen mag. Die Gründe sind vielschichtig.
Ich zweifle allerdings daran, ob sich die ‚Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft’ auch in Zukunft gegen höherrangige Grundrechte und Staatsziele durchsetzen kann.

In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes heißt es:
‚Die geltende gesetzliche Regelung diene dazu, ausreichend große Jagdbezirke zu schaffen, um so die zweckmäßige Ausübung von Hege und Jagd zu gewährleisten. Dabei gehe es um die
Entwicklung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, um den Schutz vor Wildschäden und um die Wahrung von Naturschutz und Landschaftspflege.
Um dieser Ziele willen sei es hinzunehmen, dass der Gesetzgeber die Ausübung der Jagd nicht der freiwilligen Entscheidung der kleineren Grundeigentümer überlassen habe.’
In der eingefetteten Passage liegt der Hase meines Erachtens im Pfeffer. Ohne Zweifel könnte diese Passage einer werbenden Jagdbroschüre entstammen, mit der Realität bzw. jagdlichen Praxis (und das wissen Sie so gut wie ich) hat sie aber so gut wie nichts zu tun und daher wirkt sie in einem Gerichtsurteil auch in der heutigen Zeit schon reichlich kurios.
Die Jagd ist nun mal in erster Linie ein Vergnügen (z.T. auch Geschäft), das jedem gegönnt sei, aber für das nicht die ganze Gesellschaft in die Pflicht genommen werden kann und darf. Das ist bei anderen Vergnügen nicht anders.“

Und ein anderer drückt es treffend so aus:
„Nun, die Jäger glauben nicht mehr an den Weihnachtsmann, aber sie glauben, daß die Nicht-Jäger noch an den Weihnachtsmann glauben ...“

Schließlich zieht einer das Fazit:
„... uns mag keiner, wir nötigen Landbesitzer und betreten bewaffnet deren Eigentum und wissen, dass diese schöne Zeit in ... Zukunft vorbei sein wird.
Darum Waidmänner, lasst uns das Tiere-ins-Jenseits-Befördern noch so lange genießen, wie wir können.“

Soweit einige Aussagen von Jägern aus den Internetforen der Jägerpresse.
Es bleibt zu hoffen, dass die Richter, die sich in den kommenden Instanzen mit der Angelegenheit zu befassen haben, so viel Klarblick an den Tag legen wie diese Jäger.



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Jäger instrumentalisiert? Wer zieht die Fäden?

Die Tierschützer von Gut Terra Nova haben in den vergangenen Jahren mit vielen Jägern auch persönliche Gespräche geführt. Dabei gab es bei allen Unterschieden in grundsätzlichen Positionen immer noch die Möglichkeit eines anständigen Umgangs miteinander. Vieler dieser Gesprächspartner distanzierten sich auch ausdrücklich von dem primitiven und unanständigen Verhalten einiger ihrer Kollegen.

Nach den Beobachtungen der letzten Jahre und Monate wurden die Jäger, wenn es um die Tierschützer von Gut TERRA NOVA geht, von einer anderen Interessengruppe instrumentalisiert, die traditionell andere die Schmutzarbeit für sich machen lässt, wenn es darum geht, ihre machtpolitischen Ziele zu verfolgen. Es ist auffällig, dass in den letzten Monaten ständig kirchenlastige Politiker beim katholischen Chef im Vatikan vorreiten mussten, allen voran der katholische Ministerpräsident Edmund Stoiber. Auch die Verbandsspitze der Jäger wurde von Herrn Ratzinger persönlich im Vatikan eingestimmt. Und die »katholische Karriere« des Waldemar Zorn vom kleinen Ortsbürgermeister zum Landrat ist allgemein bekannt. Offenbar sitzt die Kirche in der bayerischen Verwaltung fest im Sattel. Dafür sprechen die zahlreichen offenen Rechtsbrüche gegen Kirchenaussteiger in der Vergangenheit. In den vergangenen Monaten wird auch immer mehr die Kirchenlastigkeit der Staatsanwaltschaft sichtbar. Immerhin ist diese Behörde weisungsgebunden, das heißt, sie muss Anweisungen aus dem politischen Bereich ausführen. Und wieviele der politischen Verantwortungsträger nach Rom pilgern, ist aus der Presse bekannt. So ist es auch kein Wunder, dass beispielsweise in Würzburg, wo die letzte Hexe in Deutschland verbrannt wurde, auf Betreiben des Würzburger Staatsanwalts Dr. Dietrich Geuder der erste Inquisitionsprozess gegen einen Kirchenkritiker inszeniert wurde. Ein Journalist soll mundtot gemacht werden, der es wagte, die Wahrheit über Martin Luther und einige Kirchenfunktionäre zu verbreiten, insbesondere über den Antisemitismus der Lutherkirche. Der Amtsrichter Dr. Stühler verdonnerte ihn zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung der Lutherkirche. Nach dem Schauspiel im Gerichtssaal ging der Rufmordbeauftragte des lutherischen Landesbischofs Friedrich auf Richter Dr. Hubert Stühler zu, streckte den Arm aus und wollte ihm etwas übergeben. Die Symbolik dieser Geste sagt mehr als tausend Worte.

In dieses Bild passt auch, dass sich skrupellose konfessionell gebundene Jäger einer mächtigeren Interessengruppe zur Verfügung stellen, um gegen die Landwirte von Gut Terra Nova loszuschlagen. Diese Negativauslese der Jäger wartet nur darauf, ihren gewalttätigen Umgang mit der Natur und den Tieren in das friedvolle Land der Landwirte von Gut Terra Nova hintragen zu können. Friedvoller Umgang mit Tieren ist für sie ein rotes Tuch. Und diese Friedfertigkeit der Landwirte von Gut Terra Nova treibt auch den Priestern hinter ihren scheinheiligen Fassaden die Zornesröte ins Gesicht. Denn sie sind angetreten, alles „auszumerzen“, was ihren Vorstellungen zuwiderläuft, wie bei Neuner-Roos, „Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung“ unter Rand-Nr. 382 nachzulesen ist:
[..] Die Kirche hat kraft ihrer göttlichen Einsetzung die Pflicht, aufs gewissenhafteste das Gut des göttlichen Glaubens unversehrt und vollkommen zu bewahren und beständig mit größtem Eifer über das Heil der Seelen zu wachen. Deshalb muss sie mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen, was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte. Somit kommt der Kirche aus der ihr vom göttlichen Urheber übertragenen Machtvollkommenheit nicht nur das Recht zu, sondern sogar die Pflicht, gleich welche Irrlehren nicht nur nicht zu dulden, sondern vielmehr zu verbieten und zu verurteilen, wenn das die Unversehrtheit des Glaubens und das Heil der Seelen fordern. [..]

Der friedvolle Umgang mit Tieren ist ihnen, die den Tieren die Seele absprechen, ein Gräuel. Sie befürworten den bestialischen Umgang mit Tieren in Schlachthäusern, Laboratorien, in den Ställen und in Wald und Flur. Ihr Chef findet nichts dabei, an Weihnachten einen Kapaun zu verschlingen – ein Tier, das zuvor auf grausamste Art gefoltert und gequält wurde. Für Menschen mit einer solchen Geisteshaltung sind Tier- und Naturschützer, die jede Gewalt gegen Menschen und Tiere ablehnen, wie die Landwirte von Gut Terra Nova, gefährlich und werden mit allen, auch illegalen, Mitteln bekämpft. Denn die Priesterkaste wird von friedliebenden Menschen als das entlarvt, was sie wirklich ist: eine Ansammlung von Falschmünzern, die den Namen des Friedenslehrers Christus für ihre unbarmherzigen, aus dem Götzenkult stammenden Gewaltbräuche missbrauchen.


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Ein Reh auf »Terra Nova« 



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